Wohngebäude
In vielen Wohngebäuden ist der Energieverbrauch viel zu hoch. Wir helfen Ihnen dabei Ihren Energieverbrauch zu senken. Mit Hilfe eines ganz auf Sie abgestimmten Energieberatungsberichts zeigen wir Ihnen die verschiedensten Varianten auf und schlagen Ihnen verschiedene Sanierungsvorschläge vor, mit der sie jede Menge Energie einsparen können. Zum Beispiel durch Raumdämmungen oder durch den Einsatz einer neuen Heizungsanlage.
Ist Ihr Haus vor dem Baujahr 1995 so erhalten sie zusätzlich Unterstützung von der BAFA. Die BAFA übernimmt beispielsweise 50% der Kosten eines Energieberatungsbereichtes.
Altbau:
Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 31.12.1994
- Energieberatung wird durch Programm des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert
- gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die wir durchführen
- wir übernehmen auch die Abwicklung der Förderung
Neubau:
Wichtig im Voraus zu beachten ist:
- frühzeitige Einbeziehung eines unabhängigen Energieberaters
- das zu bebauende Grundstück sollte bekannt sein
- Planung eines Architekten sollte vorliegen
In Anspruch kann eine von der BAFA- geförderte Vor- Ort- Beratung genommen werden von:
- Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Betriebe des Agrarbereichs
- Juristische Personen
- Sonstige Einrichtungen, sofern diese gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
- Wohnungseigentümer, wenn sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht
Nichtwohngebäude
Als Nichtwohngebäude werden beispielsweise Bürogebäude, Institutionsgebäude, Hotels, Kaufhäuser, Kindergärten, Krankenhäuser etc. bezeichnet.
Wir arbeiten nach den Bestimmungen der DIN V 18599. Diese beschäftigt sich mit der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtungen (Energiebilanz)von Gebäuden.
Eine Energieberatung bei Nichtwohngebäuden legt ihren Schwerpunkt auf den Faktor Wärme.
Vorab sollten folgende Punkte von einem Sachberater beachtet werden:
- Identifizierung von sinnvollen Energiesparmaßnahmen
- Investitionskosten sollten möglichst gering gehalten werden
- Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Zukunftsoffenheit
- Komfort für den Nutzer sollte gesteigert werden
- Künftige Betriebskosten sollen so gering wie möglich gehalten werden
Der Staat unterstützt Sie auch bei Nichtwohngebäuden bei einer Energieberatung. Sie erhalten bis zu 6.080 Euro an Zuschüssen und investieren gleichzeitig in die Zukunft.